Das Kolpingwerk Deutschland weist empfehlend auf die Diskussion „Abschied in Würde – Verantwortung und Schutz am Lebensende“ im Rahmen des 3. Ökomenischen Kirchentags hin. Die Veranstaltung wird am 15. Mai ab 11 Uhr live im ZDF übertragen. Das Kolpingwerk Deutschland hat sich bereits wiederholt gegen eine organisierte und geschäftsmäßige Selbsttötung ausgesprochen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Verbot einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Februar 2020 gekippt hatte, unternahm der Bundestag im April 2021 einen neuen Anlauf, den assistierten Suizid neu zu regeln. Derzeit sind drei Gesetzesentwürfe in der Debatte. Dadurch besitzt die Podiumsdiskussion „Abschied in Würde – Verantwortung und Schutz am Lebensende“ auf dem 3. Ökumenischen Kirchentag, der vom 13. bis 16. Mai 2021 digital stattfindet, besondere Aktualität und Relevanz. Die Diskussionsveranstaltung wird am Samstag, 15. Mai, ab 11 Uhr live im ZDF übertragen. Zu dieser Thematik hat sich jetzt auch die Bundestagsabgeordnete Ursula Groden-Kranich, zugleich Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, zu Wort gemeldet. In einem Interview mit dem Kolpingmagazin warnt sie eindringlich davor, „dass organisierte Selbsttötungshilfe zum normalen Behandlungsangebot werde“.
Sie respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dennoch seien viele Fragen weiterhin offen, sagt die Bundesvorsitzende in der aktuellen Ausgabe des Magazins, das am 14. Mai erscheint. „So kann es Situationen geben, in denen der Wunsch besteht, die Hilfe Dritter für einen selbstbestimmten Suizid in Anspruch nehmen zu können.“ Deshalb plädiert die CDU-Bundestagsabgeordnete in dem Interview für eine Regelung, die sicherstellt, dass die Selbstbestimmung über das eigene Leben insbesondere auch für verletzliche Gruppen gewahrt bleibt. „Ich möchte Alternativen zum assistierten Suizid stärken“, betont sie. Wenn der Zugang zum assistierten Suizid leichter sei als zur palliativen Begleitung und Versorgung, zu fürsorgender Pflege oder zur Psychotherapie, entstehe eine gefährliche Schieflage. „Staat und Gesellschaft dürfen niemandem den Eindruck vermitteln, überflüssig zu sein.“
Das Kolpingwerk Deutschland hat sich bereits wiederholt gegen eine organisierte und geschäftsmäßige Selbsttötung ausgesprochen. Zuletzt veröffentlichte es anlässlich der Ökumenischen Woche 2019 die Erklärung „Für ein Sterben in Würde“. Darin betont der Bundesvorstand, dass der Grundsatz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sich gerade dann bewähren müsse, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Alter auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben in ihrer Urteilsbegründung darauf verwiesen, Möglichkeiten der Suizid-Prävention auszubauen. Das Kolpingwerk fordert daher, dass Strukturen geschaffen und weiter ausgebaut werden müssen, zu denen auch das gute Wirken von Hospizen sowie der Palliativversorgung zählen. Die geschäftsmäßige Suizidhilfe müsse allerdings grundsätzlich strafbar sein. Nur so werde die Autonomie der Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, vor inneren und äußeren Einwirkungen wirksam geschützt. „Damit die Umsetzung einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung und die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter nicht faktisch unmöglich wird, soll es jedoch unter sehr bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen geben“, sagt Ursula Groden-Kranich. „Um diesen schmalen Grad der Auslegung ringen wir gerade im Bundestag.“